Notar
Dem Notar sind als unabhängigem Träger eines öffentlichen Amtes hoheitliche Befugnisse zur vorsorgenden Rechtspflege in Deutschland übertragen. Der Notar übt eine präventive Rechtskontrolle aus und errichtet Urkunden, die bindende Beweiskraft gegenüber Gerichten haben und unmittelbar vollstreckbar sind. zuständig für Beurkundungen jeder Art sowie für die Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften. Erforderlich oder zumindest dringend anzuraten ist die Mitwirkung des Notars insbesondere in folgenden Bereichen:
- Immobilien: Kauf, Schenkung, Nießbrauch, Bestellung von Hypotheken und Grundschulden etc.
- Ehe, Partnerschaft und Familie: Ehevertrag, Scheidungs- und Partnervertrag, Adoption
- Erbe und Schenkung: Testament und Erbvertrag, Erbscheinsantrag, Nachlassverteilung, vorweggenommene Erbfolge, Schenkungsvertrag etc.
- Unternehmen: Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft, Anteilsübertragungen, Handelsregisteranmeldung etc.
- Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung
- Streitvermeidung, Schlichtung, Mediation: Scheidungsvereinbarung, Nachlassauseinandersetzung, vollstreckbare Urkunden, Schlichtungs- und Schiedstätigkeit etc.
Darüber hinaus nehmen sie Verlosungen und Auslosungen vor und erstellen Vermögensverzeichnisse. Sie können aber auch freiwillige Versteigerungen durchführen und Vermittlung von Nachlass- und Gesamtgutauseinandersetzungen vornehmen. Daneben können Notare in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit beraten und vertreten, als Schiedsrichter tätig sein, Eide abnehmen, Bescheinigungen ausstellen und Wertpapiere sowie Kostbarkeiten verwahren.